Ab dem Jahr 2009 können Sie bei Ihrer Steuererklärung bis zu 1.200,00 € (bis einschl. 2008 nur 600,00 €) für Handwerkerleistungen als Steuerbonus geltend machen !!
Privathaushalte können sich vom Staat für Handwerkerleistungen bis zu 1.200 Euro zurückholen. Genau genommen 20 Prozent von maximal 6.000 Euro - allerdings nur den anteiligen Rechnungsbetrag für die Arbeitsleistung, nicht für das Material.
Unter den Handwerkerleistungen fallen u.a. z. B. die Sanierung Ihres Außenfassade , aber auch sämtliche anderen Malerarbeiten an und in Ihrem Gebäude.
Beispiel:
Sie lassen sich Ihr Fassade neu gestallten und erhalten von uns eine Gesamtrechnung in Höhe von 4.600 €.
Darin enthalten ist reine Arbeitsleistung in Höhe von 3.400 € netto (zuzüglich 19% MwSt).
Arbeitskosten............3.400,00 €
zzgl. 19 %......................646,00 €
Gesamtsumme...........4.064,00 €
Davon 20% Förderung entspricht 655,20 € Steuerbonus!
Schauen Sie sich bitte unsere Informationsbroschüre an, und sprechen Sie uns an !
Wir stellen Ihnen gerne weitere Informationen zur Verfügung.
(Quelle: Zentralverband des deutschen Handwerks)